Er habe keine Männer gegen E.________ angeheuert und hätte dies auch nicht getan, dies seien nur leere Drohungen gewesen. Er habe den Kassensturz und AX.________ über E.________ aufklären wollen, aber das habe er nicht gemacht, er habe nur geblufft (pag. 219 f.). Er habe damit bezwecken wollen, dass E.________ ihm endlich das geschuldete Geld geben würde. Auf Frage, wieviel Geld er an diesem Abend von E.________ habe nehmen wollen, sagte er, eigentlich hätte er die ganzen Schulden von CHF 900.00 nehmen wollen (pag. 220). Nein, er hätte E.________ an diesem Abend nichts angetan. E.________ habe ihm das Geld an diesem Abend freiwillig gegeben (pag. 220). Aussagen A.__