an diesem Abend weder bedroht, noch beraubt noch tätlich angegriffen (pag. 217). Er habe mit E.________ keine sexuelle Beziehung geführt. Einzig für Fotos, die er ihm gesandt habe, schulde E.________ ihm noch Geld (pag. 218). Angesprochen auf die WhatsApp-Nachrichten sagte A.________, wahrscheinlich sei darauf ersichtlich, dass er wütend gewesen sei. Für ihn seien das keine Drohungen (pag. 218).