Er habe E.________ einfach gesagt, dass er ihm noch Geld schulde. Daraufhin habe E.________ ihm CHF 150.00 gegeben. Er sei zwar verbal laut gewesen und habe E.________ zusammengeschissen, jedoch habe er ihn verbal nicht bedroht (pag. 216). Er habe E.________ einfach seine Meinung gesagt, dies sei keine Drohung. Auf Frage, ob sich E.________ gewehrt habe, sagte A.________, nicht gross, nein (pag. 216). Auf Vorhalt, laut E.________ habe er (A.________) die U.________ Karte im Portemonnaie gefunden und zu E.________ gesagt, sie würden zum Bankomaten gehen und er müsse Kohle rauslassen und sie hätten ihn dann zum N.________ gezerrt und ihn festgehalten, sagte A._____