, 986 f.), die Telefonauswertung des Mobiltelefons von A.________ (pag. 128 ff., 987), die Hausdurchsuchungen/Beschlagnahmungen (pag. 513 ff., 987), die Strafbefehle gegen E.________ vom 7. Oktober 2015 und 13. April 2015 (pag. 705, 279.1., 987) und die Eingabe von Fürsprecher B.________ vom 26. Oktober 2016 (pag. 871 f.). Es wird darauf verzichtet, diese an dieser Stelle erneut wiederzugeben, es wird auf die entsprechenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen.