_ behauptete, an diesem Abend eine Geldforderung gegenüber E.________ offen gehabt zu haben, wurde eine solche von E.________ bestritten. Gemäss aktuellster Version von A.________ habe E.________ ihm an diesem Abend noch CHF 300.00 für eine Zügelhilfe geschuldet und eventuell noch CHF 500.00 für den Auftrag O.________ (Näheres dazu nachfolgend in Ziff. 6.3.a und 7.2.a). C.________ stellt sich ebenfalls auf den Standpunkt, davon ausgegangen zu sein, dass A.________ an diesem Abend eine Zügelschuld habe einfordern wollen (nachfolgend Ziff. 6.3.b und 7.2.b).