_ belegen können, dass E.________ noch Schulden bei ihm habe. C.________ habe ebenfalls eine SMS vorgezeigt, welcher zu entnehmen gewesen sei, dass er für E.________ Valium hätte besorgen sollen. Die Beschuldigten wurden nach Erhebung der Personalien vor Ort entlassen (pag. 93). Schliesslich ist unbestritten, dass E.________ sich um ca. 19:50 Uhr telefonisch bei der Kantonspolizei meldete und am 29.10.2014 an der Loge der Polizeiwache T.________ zur Anzeigeerstattung erschien (pag. 93)