per SMS seinen wahren Aufenthaltsort bekanntgab (pag. 123). Ebenfalls unbestritten ist, dass C.________ umgehend A.________ darüber informierte, dass sich E.________ im Q.________ aufhält (pag. 244, Z. 39 f.). Danach fuhr A.________ von zu Hause los und holte C.________ ab. Das Auto parkierte man auf der R.________ und ging zu Fuss zum Q.________ (pag. 244, Z. 49 f.). E.________ war mit den Gebrüdern M.________ verabredet und sie hielten sich im Fumoir im ersten Stock auf, wo sich ebenso die Toiletten befinden. E.________ trank an jenem Abend Bier. Um ca. 18:45 Uhr ging er zur Toilette. A.________ und C.________ sahen E.________ die Toilette betreten und folgten ihm.