13 K.________ – E.________: E.________ und K.________ sind gute Kollegen. Unbestritten ist weiter der von der Vorinstanz korrekt wiedergegebene detaillierte Geschehensablauf vom Abend vom 25. Oktober 2014 (pag. 983, kursiv): Es ist unbestritten, dass A.________ dem E.________ die in der Anklageschrift unter Ziffer A.2. aufgeführten Text- und Audionachrichten sandte. Weiter ist unbestritten, dass E.________ gegenüber A.________ im WhatsApp-Chat fälschlicherweise angab, in P.________ in einer Entzugsklinik zu sein (pag. 154), während er C.________ per SMS seinen wahren Aufenthaltsort bekanntgab (pag.