_, welcher Geldprobleme hatte, sendete E.________ in der Folge fünf Nacktbilder. Zwischen den beiden kam es dann aber zu Meinungsverschiedenheiten. E.________ wollte die von A.________ erhaltenen Bilder nicht bezahlen. Bereits im August 2014 drohte A.________ dem E.________, zum Kassensturz zu gehen, ihn wegen sexueller Nötigung zu verklagen sowie wegen Steuerhinterziehung zu melden (pag. 137 f.). E.________ wies darauf hin, dass er auf Diskretion angewiesen sei. Schliesslich wurden CHF 400.00 bezahlt, gemeint gewesen wären CHF 500.00 (pag. 141). E.________ machte in der Folge weitere Angebote für sexuelle Dienstleistungen, bspw. bot er A._____