12 a) unbestrittener Sachverhalt Unbestritten sind die von der Vorinstanz wiedergegebenen Beziehungen zwischen den Beschuldigten und dem verstorbenen E.________ (pag. 981 ff.): A.________ – E.________: E.________ lernte A.________ im Jahr 2014 bei einem gemeinsamen Zügeln kennen. A.________ wurde von G.________ mitgebracht. In der Folge kam es zwischen E.________ und A.________ zu einer Kollegschaft. Man unterhielt teils intensiven Kontakt via Mobiltelefon. E.________ hatte sich in A.________ verliebt und wünschte von diesem Intimfotos. A.________, welcher Geldprobleme hatte, sendete E.________