von A.________ aufgefordert worden sein soll, zum Bankomaten zu gehen und dort noch mehr Geld zu beziehen. Nach der Version der Beschuldigten sei dies die Idee von E.________ gewesen. Zuletzt bestreitet der Beschuldigte A.________ auch, dass es seine Idee gewesen sein soll, bei E.________ Zuhause Stehlampen als Depot holen zu gehen. C.________ macht hierzu unterschiedliche Aussagen. Ebenfalls unklar ist der rechtmässige Bestand einer Geldforderung von A.________ gegenüber dem verstorbenen E.________. Im Detail ist folgendes Geschehen bestritten/unbestritten: