1130); AM.________, AN.________, AO.________, AP.________, AQ.________, AR.________, AS.________ (pag. 1208). c) Weiter wurde ein von Fürsprecher D.________ eingereichtes Schreiben vom 16. Januar 2018 (Bestätigung der Klinik L.________ vom 12. Januar 2018 betreffend Aufenthalt in einer stationären Behandlung des Beschuldigten C.________) zu den Akten genommen (pag. 1234). An der Berufungsverhandlung vom 4. April 2018 reichte Fürsprecher D.________ einen weiteren Arztbericht datiert vom 3. April 2019 betreffend Stand der Drogentherapie seines Mandanten C.________ ein, welcher zu den Akten erkannt wurde (pag.