Durch die 1. Strafkammer zu überprüfen sind damit sämtliche weitere den Beschuldigten C.________ betreffende Punkte des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs: - Schuldspruch Raub - gesamter Sanktionenpunkt - Verurteilung zu einer Parteientschädigung an Privatkläger - Zivilpunkt Schadenersatz und Genugtuung - Weitere Verfügungen betreffend DNA und erkennungsdienstliche Daten (nicht der Rechtskraft zugänglich) - Kosten- und Entschädigungsfolgen