b) Verfahrensgegenstand Beschuldigter C.________ Infolge der alleinigen und beschränkten Berufung des Beschuldigten C.________ sind folgende ihn betreffende Punkte des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (Ziff. B) unangefochten geblieben und damit in Rechtskraft erwachsen: - Freispruch Hehlerei - Schuldspruch Diebstahl, mehrfach begangen - Schuldspruch Hausfriedenbruch, mehrfach begangen