4. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer a) Verfahrensgegenstand Beschuldigter A.________ Infolge der alleinigen und beschränkten Berufung des Beschuldigten A.________ sind folgende ihn betreffende Punkte des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (Ziff. A) unangefochten geblieben und damit in Rechtskraft erwachsen: - Freispruch Drohung - Schuldspruch Fahren in fahrunfähigem Zustand - Schuldspruch Nichtmitführen des Führerausweises - Schuldspruch Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz - Sanktion Übertretungsbusse von CHF 200.00