500.00 Genugtuung zuzüglich Zins zu 5% seit 25. Oktober 2014 zu bezahlen – unter Kostenfolge. Weiter führte die Dienststelle Mittelland aus, die Privatklägerin sei unpräjudiziell bereit, sich gegen Bezahlung eines Betrages von CHF 750.00 durch die Beschuldigten als für ihre Ansprüche vollständig abgefunden zu erklären und sich aus dem Verfahren zurückzuziehen, worauf die Beschuldigten jedoch nicht reagierten. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 (pag.