3.4 Zivilklägerin Vorab ist der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass die von Rechtsanwalt Dr. F.________ für den verstorbenen E.________ mit Schreiben vom 7. Dezember 2017 (pag. 1157 f.) eingereichten schriftlichen Anträge auf Grund der geänderten Parteistellung gegenstandslos geworden sind. Da die Konkursmasse von Gesetzes wegen in die Ansprüche des verstorbenen Privatklägers eingetreten ist, ist auf die Anträge der Konkursmasse E.________ sel. abzustellen. Die Dienststelle Mittelland des Konkursamts Bern-Mittelland beantragte namens der Konkursmasse mit Schreiben vom 6. März 2018 (pag.