_ sei zu verurteilen zu 3.1. einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten; davon seien 6 Monate zu vollziehen, und für einen Teilstrafe von 6 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 3 Jahre festzulegen; 3.2. den auf ihn entfallenden erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. C.________ sei schuldig zu sprechen wegen Raubes, begangen am 25.10.2014 z.N. von E.