1.3. C.________ von der Anschuldigung der Hehlerei ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen worden ist; 1.4. C.________ schuldig gesprochen worden ist wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Widerhandlungen gegen das BetmG und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz. 2. A.________ sei schuldig zu sprechen wegen Raubes, begangen am 25.10.2014 z.N. von E.________. 3. A.________ sei zu verurteilen zu 3.1. einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten;