1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17.11.2016 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. A.________ von der Anschuldigung der Drohung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen worden ist; 1.2. A.________ wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, Nichtmitführens des Führerausweises und Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 10.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt worden ist; 1.3. C._____