Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei für beide Instanzen gemäss Kostennote gerichtlich festzusetzen. 6. Es sei weiter zu verfügen was Rechtens. 3.2 Beschuldigter C.________ Fürsprecher D.________ stellte an der Berufungsverhandlung vom 4. April 2019 folgende Anträge (pag. 1404, 1416):