_ sei gestützt auf die Schuldsprüche gemäss lit. A Ziff. II, 2,3, und 4 des Urteils des Regionalgerichts zu verurteilen a) Zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend CHF 150.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. b) Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 c) Zu den auf den Schuldspruch entfallenen Verfahrenskosten. 4. Die Zivilklage der Konkursmasse von Herrn E.________ sel. sei abzuweisen. 5. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei für beide Instanzen gemäss Kostennote gerichtlich festzusetzen.