6 2. Herr A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Raubes, ev. räuberische Erpressung, evtl. Nötigung, angeblich begangen am 25.10.2014 zum Nachteil von E.________ gemäss Ziff. I.A.1 der Anklageschrift vom 10. Februar 2016, unter Auferlegung der auf den Freispruch entfallenden Verfahrenskosten und deren Auferlegung an den Staat und unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung. 3. Herr A.________ sei gestützt auf die Schuldsprüche gemäss lit.