5 als Zivilklägerin im vorliegenden Strafverfahren. Sie reichte Zivilklage gegen die Beschuldigten ein und beantragte, die Beschuldigten seien zu verpflichten, dem Kanton Bern, unter solidarischer Haftbarkeit einen Betrag von CHF 10‘292.30 zuzüglich Zins zu 5% seit 18. Januar 2018 zu bezahlen. Die GEF begründete dies zusammengefasst damit, dass sie gestützt auf Art. 13 ff. OHG am 11. Januar 2018 Kosten für anwaltliche Bemühungen in der Höhe von insgesamt CHF 10‘292.30 an das Opfer (bzw. gemäss eingereichten Beilagen an den Verteidiger des Opfers, pag.