Hierauf teilte die Dienststelle des Konkursamts Bern-Mittelland mit Schreiben vom 17. Dezember 2018 mit, dass sie nicht persönlich erscheinen und sich nicht vertreten lassen werde. Weiter bestätigte sie die bereits mit Schreiben vom 6. März 2018 schriftlich eingereichten Anträge betreffend Bestätigung der vorinstanzlich ausgesprochenen Schadensersatz- und Genugtuungsforderung (pag. 1354, vgl. auch Anträge nachfolgend Ziff. 3). Mit Schreiben vom 18. Januar 2018 (pag. 1236) ersuchte in der Zwischenzeit der Kanton Bern, handelnd durch die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (nachfolgend GEF), ihrerseits handelnd durch das Sozialamt, um Konstitution