Mit gleicher Verfügung wurde die Konkursmasse als neue Zivilklägerin ersucht, innert Frist mitzuteilen, ob sie an der vom verstorbenen E.________ erhobenen Zivilklage festhalte und Verfahrensrechte wahrnehmen wolle (pag. 1246 f.). Mit Schreiben vom 6. März 2018 teilte die Dienststelle Mittelland des Konkursamts Bern-Mittelland mit, dass sich die Konkursmasse als Privatklägerin am Verfahren beteilige und Anträge analog dem erstinstanzlichen Urteil im Zivilpunkt stelle (pag. 1255 f.). Die Verhandlung wurde neu auf den 4. April 2019 angesetzt und die Parteien entsprechend vorgeladen (pag.