_ teilte mit Schreiben vom 8. Januar 2018 mit, dass E.________ seine Mutter und eine jüngere Halbschwester hinterlassen habe, mit denen er aber seit Jahren nicht mehr in Kontakt gestanden sei und dass die in seiner Eingabe vom 7. Dezember 2017 gestellten Anträge weder im Namen noch im Auftrag von Angehörigen im Sinne von Art. 110 Abs. 1 StGB gestellt worden seien (pag. 1209). Abklärungen ergaben, dass gegen den verstorbenen Straf- und Zivilkläger E.________ infolge Erbschaftsausschlagung nach Art. 566 ff. ZGB der Konkurs eröffnet worden war (pag.