__ den Antrag, es sei abzuklären, ob der verstorbene Straf- und Zivilkläger E.________ Angehörige im Sinne von Art. 110 Abs. 1 StGB hinterlassen habe und ob diese den Adhäsionsprozess gegen die beiden Beschuldigten weiterführen wollten (pag. 1165 f.). Die Verfahrensleitung hiess mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 diesen Antrag gut und forderte Rechtsanwalt Dr.