– damals vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F.________ Mit Schreiben vom 7. Dezember 2017 teilte Rechtsanwalt Dr. F.________ mit, dass der Straf- und Zivilkläger E.________ am 14. August 2017 verstorben sei, weshalb er auf eine Vertretung seines Mandanten an der Berufungsverhandlung vom 15. Januar 2018 verzichte und schriftliche Anträge einreiche (pag. 1157 f.). Er beantragte soweit den Straf- und Zivilkläger betreffend die vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Hierauf stellte Fürsprecher D.________ den Antrag, es sei abzuklären, ob der verstorbene Straf- und Zivilkläger E._____