Weiter wurde der Beschuldigte C.________ im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 150.00 Schadensersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 25. Oktober 2014 sowie CHF 500.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 25. Oktober 2014 an E.________ verurteilt, beides unter solidarischer Haftbarkeit mit dem Beschuldigten A.________. Ebenfalls wurde er zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 11‘887.65 an E.________ unter solidarischer Haftbarkeit mit A.________ verurteilt. Im Rahmen der Verfügungen wurde der bei C.________ beschlagnahmte Staubsauger iRobot zur Verwertung, allenfalls Vernichtung, eingezogen. Ebenfalls wurde der bei C._____