ung zuzüglich 5% Zins seit dem 25. Oktober 2014 an E.________ verurteilt, beides unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________ (nachfolgend C.________). Ebenfalls wurde er zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 11‘887.65 an E.________ verurteilt unter solidarischer Haftbarkeit mit C.________. C.________ wurde im selben Urteil ebenfalls des Raubes, begangen am 25. Oktober 2014 in H.________ z.N. von E.________, schuldig erklärt. Weiter wurde C.________ schuldig erklärt des Diebstahls, mehrfach begangen z.N. der Genossenschaft Migros Aare, der Coop Genossenschaft, der AU.________ AG, der AT.