_. Dafür wurde A.________ verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (davon 6 Monate unbedingt und 6 Monate bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren), zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 150.00, zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 (unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage) sowie zur Tragung der hälftigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 9‘779.20. Weiter wurde A.________ im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 150.00 Schadensersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 25. Oktober 2014 sowie CHF 500.00 Genugtu-