1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. November 2016 (pag. 963 ff.) wurde A.________ (folgend A.________) von der Anschuldigung der Drohung, angeblich mehrfach begangen am 25. Oktober 2014 in H.________ z.N. von E.________ sel. (folgend E.________), freigesprochen. Dagegen wurde er schuldig erklärt des Raubes, begangen am 25. Oktober 2014 z.N. von E.________, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, begangen am 23. Oktober 2015 in AE.________, des Nichtmitführens des Führerausweises, begangen am 23. Oktober 2015 in AE.