Das Sportgewehr Tanner kann folglich nicht mit einer Straftat in Zusammenhang gebracht werden. Es ist dem Beschuldigten gegen Quittung herauszugeben. 15 IV. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 4.1.2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf der Übertretung gegen das Waffengesetz durch Schiessen mit einer Feuerwaffe an einem öffentlich zugänglichen Ort, angeblich begangen Mitte Februar 2016 in D.________;