Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 2‘720.00 festgesetzt (pag. 118 f.). CHF 650.00 wurden für den erstinstanzlich erfolgten Freispruch wegen der Übertretung gegen das Waffengesetz durch Schiessen mit einer Feuerwaffe an einem öffentlich zugänglichen Ort rechtskräftig ausgeschieden und dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt (pag. 118). Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind auch die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘070.00 durch den Kanton Bern zu tragen.