Es seien nicht genügend individuelle Merkmale vorhanden, weil die auf der deformierten Rundkugel für einen Vergleich geeigneten Bereiche stark beeinträchtigt seien (pag. 184). Beim Geschoss aus dem Hund handle es sich um eine Rundkugel («hoch wahrscheinlich» Kaliber 6 mm Flobert). Das Beschussmaterial, das als Vergleich gedient habe, stamme allerdings aus dem Bestand des KTD (pag. 184). Die beim Beschuldigten sichergestellten Munitionspackungen hätten keine solchen Patronen beinhaltet (pag. 185).