Erst anlässlich der Einvernahme vom 1.11.2016 erklärte der Beschuldigte, als er zu Hause angekommen sei, sei das Fussballspiel St. Gallen vs. Vaduz gelaufen (pag. 57, Z. 87 f.). Dies bestätigte er auch in der Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 85, Z. 18 ff.). Der fragliche Tagesablauf wurde im Wesentlichen auch von der Straf- und Zivilklägerin bestätigt. Sie gab an, am 10.4.2016 nach 16.00 Uhr mit dem Sohn des Beschuldigten gesprochen zu haben. Dieser habe ihr erzählt, er sei mit seinem Vater Velofahren gegangen und sie seien noch an einer Veloausstellung gewesen (pag. 10, Z. 75 ff.).