59, Z. 151). Zum Tagesablauf vom 10.4.2016 führte der Beschuldigte wiederholt und gleichbleibend aus, er sei mit seinem Sohn Velofahren gegangen. Danach seien sie an eine Ausstellung und ca. um 15.30 Uhr im Restaurant «M._______» gewesen, bevor sie nach Hause gegangen seien (pag. 14, Z. 26 ff.; pag. 57, Z. 84 ff.; pag. 85, Z. 13 ff.). Wann er genau zu Hause gewesen sei, wisse er nicht (pag. 14, Z. 41). Er habe allerdings seiner Ehefrau geschrieben, bevor er nach Hause gegangen sei (pag. 17, Z. 177 ff.; pag. 18, Z. 213 ff.). Erst anlässlich der Einvernahme vom 1.11.2016 erklärte der Beschuldigte, als er zu Hause angekommen sei, sei das Fussballspiel St. Gallen vs. Vaduz gelaufen (pag.