Diese Aussagen bestätigte die Straf- und Zivilklägerin in der Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 4.1.2017 (pag. 88 f.). Sie präzisierte, sie habe um ca. 15.45 Uhr ein Geräusch gehört, als sie im Wohnzimmer gewesen sei. Es sei wie ein Pfiff gewesen. Als sie geschaut habe, sei im Badezimmer gegenüber (beim Beschuldigten) das mittlere Fenster zackig geschlossen worden (pag. 88, Z. 24 ff.). Sie wiederholte ferner, der Beschuldigte habe sich ihr gegenüber über den Hund beschwert und gesagt, man müsse den Hund erschiessen (pag. 89, Z. 11 ff.).