Sportgewehre der Marke Tanner seien im Übrigen unter den Sportschützen weit verbreitet und Rundkugeln würden üblicherweise im Jagdbereich oder für Kaninchentöter verwendet. Der Beschuldigte besitze jedoch keine derartige Waffe und sei nicht Jäger. Er komme folglich als Täter nicht in Frage. Dies gelte umso mehr, als die im Hund vorgefundene Rundkugel einen Durchmesser von 4 mm aufgewiesen habe, das Kaliber des Sportgewehres Tanner jedoch 5.68 mm betrage (pag. 223 f.).