Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte im Besitz des Sportgewehrs Tanner ist. Der Beschuldigte bestreitet jedoch, am 10.4.2016 mit seinem Sportgewehr Tanner auf den Dackel-Mischling der Straf- und Zivilklägerin geschossen zu haben. Der Beschuldigte gibt an, zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht zu Hause gewesen zu sein.