_ begründet seinen Beweisantrag, H.________ als Zeuge einzuvernehmen, damit, dass dieser die Schussabgabe vom 10.4.2016 im Restaurant «G.________» weder akustisch noch optisch habe wahrnehmen können. Dies obwohl sich die Terrasse des Restaurants «G.________» auf der gegenüberliegenden Seite der vor dem Wohnhaus des Beschuldigten liegenden Wiese befinde (vgl. pag. 222). Der Beweisantrag wird abgewiesen. Denn der Hund der Straf- und Zivilklägerin wurde zweifellos am 10.4.2016 mit einem Schuss getötet. Eine Befragung von H.___