3. Es sei Herr Dr. med. vet. E.________ als Zeuge zu befragen. Im Übrigen reichte Rechtsanwalt B.________ das Schreiben von Dr. med. vet. E.________ vom 11.4.2017 zu den Akten (pag. 163). Mit begründetem Beschluss vom 29.5.2017 wies die Kammer die Beweisanträge betreffend Augenschein und Einvernahme von Dr. med. vet. E.________ als Zeuge ab. Hingegen wurde der Beweisantrag auf Erstellung eines neuen ballistischen Gutachtens insofern gutgeheissen, als der Sachbearbeiter des KTD, F.________, aufgefordert wurde, seinen Rapport schriftlich zu präzisieren bzw. zu erläutern.