2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 4.1.2017 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 10.1.2017 fristund formgerecht die Berufung an (pag. 123). Mit Berufungserklärung vom 24.4.2017 beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf Ziff. II (Schuldsprüche) und Ziff. III.2 (Verfügung über das beschlagnahmte Sportgewehr) des erstinstanzlichen Dispositivs.