3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 4. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘950.00 und Auslagen von CHF 120.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘070.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gerichtsgebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘440.00. 2 III. Weiter wird verfügt: