15 Die Restforderung des Kantons Bern gegenüber A.________ für erstinstanzliche Verfahrenskosten gemäss Ziff. 2 hiervor beläuft sich auf CHF 6‘057.30. 11. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Fürsprecher und Notar B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident D.________ - der Vertreterin der Erben des Opfers, Frau E.________ - der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Kantonsarztamt, Rathausgasse 1, 3001 Bern