Weiter ist erstellt, dass der Berufungsführer, welcher sich nicht auf das Bohrgeräusch und/oder den Bohrwiderstand verlassen durfte, den Bohrfortschritt nicht genau verfolgte und die angezeigten Bilder nicht genau analysierte, weshalb er die Diskrepanz zwischen der angezeigten und der tatsächlichen Bohrtiefe zu spät erkannte (vgl. bundesgerichtlicher Rückweisungsentscheid E. 4.3). Beide Elemente waren erstelltermassen (teil-)ursächlich für das zu weite Vordrehen des Kirschnerdrahtes und die Aufwicklung der Hohlvene, welche in der Folge zerfetzt wurde, was letztlich zum Tod von C.________ durch inneres Verbluten führte.