426 Abs. 2 StPO auch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden. 9.3 Mögliche Auswirkungen von Verletzungen des Beschleunigungsgebots auf den Kostenentscheid Verfahrensverzögerungen können grundsätzlich Auswirkungen auf die Kostenauflage haben (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1125/2013 vom 26. Juni 2014 E. 3.4). Den kantonalen Gerichten kommt bei der Frage, ob und in welchem Umfang sich eine Verletzung des Beschleunigungsgebot auf die Kostenauflage auswirkt, ein grosser Ermessensspielraum zu (Urteil des Bundesgerichts 6B_380/2016 vom 16. November 2016 E. 8).