9 Ob Art. 426 Abs. 2 StPO auch im Rechtsmittelverfahren zur Anwendung gelangt, ist nicht abschliessend geklärt. Art. 428 StPO enthält unter der Marginalie «Kostentragung im Rechtsmittelverfahren» keine entsprechende Regelung und auch keinen Verweis. Andererseits beschränkt sich der Anwendungsbereich von Art. 426 StPO nach seinem Wortlaut nicht explizit auf die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.