20 OR oder jeder Verstoss gegen Treu und Glauben im Sinne von Art. 2 ZGB als eine Kostenauflage rechtfertigendes verwerfliches Verhalten in Betracht (Urteil 6B_893/2016 vom 13. Januar 2017 E. 3.2, mit Verweis auf NIKLAUS SCHMID, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl. 2013, N. 1788). Eine Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst und damit der auftragsrechtlichen Sorgfaltspflichten gemäss Art. 398 Abs. 2 OR würde das Bundesgericht aber offenbar zur Begründung der Widerrechtlichkeit genügen lassen (Urteil 1B_377/2012 vom 25. Juni 2013 E. 2;